So sichern Sie Ihre Stimme
Wer am Wahltag kein Wahllokal aufsuchen kann, hat ab dem 14. Februar 2011 die Möglichkeit, durch Briefwahl oder vorab im Rathaus an der Wahl teilzunehmen.
Wie beantrage ich die Briefwahl?
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ist bereits ein Antragsformular vorgedruckt.
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Der ausgefüllte Antrag kann in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Gemeinde geschickt oder dort abgegeben werden.
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Der Antrag kann auch ohne Verwendung des amtlichen Vordrucks schriftlich (Brief oder Postkarte), durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, per Email und mündlich beim Wahlamt ab dem 14. Februar 2011 gestellt werden. Sie können den Wahlschein auch über ein Online-Formular auf der Internetseite der Gemeinde Mücke (www.gemeinde-muecke.de) beantragen.
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Damit der/die Antragsteller/in identifiziert werden kann, benötigt das Wahlamt Vor- und Familienname, Anschrift und Geburtsdatum.
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Das Wahlamt sendet Ihnen dann die Briefwahlunterlagen zu, die bis zum Wahltag (27. März) wieder im Rathaus eingegangen sein müssen.
Wählen im Rathaus
Ab dem 14. Februar 2011 haben Sie auch die Möglichkeit, in Ihrem Rathaus (Gemeindeverwaltung Mücke, Im Herrnhain 2, 35325 Mücke-Merlau) unter Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte oder dem Personalausweis wählen zu gehen.